WIRTSCHAFTSPRÜFER UND STEUERBERATER

 

STEUERBERATUNG:

Unter Steuerberatung verstehen wir nicht nur das Erstellen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder der Bilanz und das Ausfüllen der jeweiligen Jahreserklärungen. Dies sind für uns selbstverständliche Arbeiten, die das Ergebnis unserer Beratung dokumentieren, nämlich: steueroptimale Planung und Ausarbeitung individueller steueroptimaler Gestaltungsmöglichkeiten unter Einbeziehung aller gesellschaftsrechtlichen und handelsrechtlichen Vorschriften und Möglichkeiten, Ausnützung aller nur möglichen Steuerbegünstigungen und Abschreibmöglichkeiten, Optimale Bildung von Rückstellungen und Rücklagen für Ihre steuerliche Gewinnminimierung unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

Beratung beinhaltet bei uns u. a. folgendes:

Kostenlose Erstberatung

Intensive rechtliche, betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung bei Gründung eines Unternehmens bzw. Beginn der Selbständigkeit – je früher Sie kommen, desto mehr können wir für Sie tun!

Laufende Beratung – wir fühlen uns für alle Fragen zuständig und wissen, wenn wir sie nicht beantworten können, die zuständigen Stellen und Fachleute hiefür

Spezielles Know-how bei Grenzgängern und Doppelbesteuerungsfällen, vor allem mit Deutschland und in Zusammenarbeit mit internationalen Kollegen der INPACT (International Network of Professional Accountants)

  • Umgründungen
  • Unternehmensbewertungen
  • Bussinesspläne und sonstige betriebliche Spezialberatung in Zusammenarbeit mit der im gleichen Haus angesiedelten Unternehmensberatung  Dipl. Kfm. Peter Pölzgutter ( www.poelzgutter.de)
  • Prüfung der Bescheide des Finanzamtes
  • Berufungen und Einsprüche gegen Bescheide, Verhandlungen mit den Finanzbehörden
  • Fristenverwaltung und Zahlungstermine
  • Vertretung bei Betriebsprüfungen: Betriebsprüfungen können zu Ihrer Entlastung in unserer Kanzlei durchgeführt werden, wodurch sich der Kontakt mit dem Prüfer für Sie auf ein Minimum beschränkt
  • Vertretung und Hilfe bei Finanzstrafverfahren
  • Verhandlungen mit Banken, Versicherungen, Notaren und Rechtsanwälten unter Berücksichtigung persönlicher Kontakte
  • Unabhängige, objektive Beratung bei Unternehmenskauf oder -verkauf

Wir fühlen uns nicht als die „Oberbuchhalter" Ihres Unternehmens, sondern als der „HAUSARZT", der grundsätzlich für alles zuständig ist!

Auf Grund unserer Erfahrung und unseres persönlichen Einsatzes ist für uns jedes Problem eine Herausforderung, um zu einer raschen, betriebswirtschaftlich sinnvollen und gleichzeitig steuerschonenden Lösung für Sie zu kommen.

Wir sind DIE BERATER für Sie, nicht nur der Steuerberater, sondern wir stehen Ihnen mit unseren betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnissen umfassend für sämtliche Fragen zur Verfügung.


WIRTSCHAFTSPRÜFUNG:

Kein anderer Berufsstand in der Wirtschaft ist durch so harte, rigorose und umfangreiche Ausbildungs- und Zulassungsbestimmungen geregelt, – auch international –  wie der des Wirtschaftsprüfers. 
Diese Befugnis steht Frau Dr. M. Haslauer seit dem Jahr 1995 zu.

Auf Grund der „Größe" unserer Kanzlei können wir folgende Leistungen anbieten:

  • Gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlußprüfung für mittelgroße GmbHs mit einem Jahresumsatz bis rund ATS 500 Mio. – Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Bestätigungsvermerk
  • Überprüfung und Verbesserung des Rechnungswesen und des internen Kontrollsystems
  • Einhaltung der Redepflicht als Warnfunktion
  • Freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen - Jahresumsatz bis rund ATS 500 Mio. – Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Bestätigungsvermerk
  • Umgründungsprüfungen, z. B. im Zusammenhang mit Unternehmensfusionen, Unternehmensausgliederungen oder Unternehmensspaltungen
  • Unternehmensbewertungen, z. B. im Zusammenhang mit Transaktionen oder Auseinandersetzungen

Durch unsere internationale Anbindung ( INPACT - International Network of Professional Accountants)  kann im Bedarfsfall weltweit auf das Wissen und die Kompetenz von ausländischen Kollegen zurückgegriffen werden.


BUCHHALTUNG

Buchhaltung bedeutet für uns mehr als nur das Sammeln von Rechnungen, kontieren und die EDV-Erfassung.

Die Buchhaltung sollte für Sie ein aktuelles Informationssystem darstellen, um Entscheidungen entsprechend treffen zu können. Gleichzeitig bedeutet Buchhaltung Kontrolle für Sie und für uns, ob die „Richtung" stimmt, Ziele eingehalten werden, Planzahlen den Ist-Werten entsprechen, gesetzliche Vorschriften befolgt sind etc.

Neben der „klassischen" Buchhaltung können wir Ihnen zusätzlich folgende Leistungen anbieten: 

  • Mit der Belegerfassung für die Buchhaltung kann gleichzeitig eine individuelle Kostenrechnung erstellt werden.
  • Weiters kann auf Wunsch zusammen mit der Debitorenbuchhaltung das Mahnwesen für Sie übernommen werden.
  • Durch die aktuellen Offene – Posten – Listen ist eine verstärkte Kontrolle und Disposition möglich. Die Daten der Buchhaltung können im Format ASCII oder ANSI per Email sofort an Sie weitergeleitet werden. 
  • Die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich oder vierteljährlich) mit fristgerechter Übermittlung des Zahlscheins bzw. automatischer Meldung von Gutschriften an das zuständige Finanzamt mit gleichzeitigem Rückzahlungsantrag ist natürlich selbstverständlich.
  • Weiters erhalten Sie neben der monatlichen Saldenliste eine – leicht lesbare – Erfolgsrechnung mit den Vergleichszahlen des jeweiligen Vorjahresmonats und der gesamten Vorjahreszahlen.

LOHNVERRECHNUNG:

Die monatliche Personalverrechnung gehört selbstverständlich zu unserem Angebot und beinhaltet folgende Leistungen: 

  • Berechnung des monatlichen Brutto-, Nettogehaltes, der monatlichen Sozialversicherungsbeiträge und sämtlicher anderen monatlichen Lohnabgaben, Abrechnung der Sonderzahlungen.
  • vorgefertigte Zahlscheine für die Nettolohn- bzw. –gehaltszahlungen an Ihre Mitarbeiter, an die jeweiligen Gebietskrankenkasse, Gemeinden und Finanzämter mit angeführten Zahlungsterminen.
  • Monatliche Lohnzettel, Jahreslohnzettel.
  • Fristgerechte An- und Abmeldung von Mitarbeitern.
  • Vertretung bei Lohnsteuerprüfungen, Gebietskrankenkassenprüfungen und Prüfungen durch die Gemeinden. (Kommunalsteuerprüfung)
  • Berechnung der Kosten eines Mitarbeiters für Ihr Unternehmen pro Jahr oder pro Monat.
  • Berücksichtigung und Berechnung von Sachbezügen, Überstunden, Abfertigungen, Urlaubsentschädigungen etc.


 
 

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